AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 01-07-2020

Sleep&Go! ist eine Untermarke Hotel Nitteler Hof GmbH

I. Allgemeine Regelungen

1. Auf Beherbergungsverträge sind neben den §§ 701 ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelung des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.

2. Der Vertragspartner erwirbt bei der Buchung nach Kategorien einen Anspruch auf Zimmer oder Räumlichkeiten dieser Kategorie. Das Hotel Nitteler Hof ist berechtigt, eine höhere Kategorie bereitzustellen. Im Übrigen erwirbt der Vertragspartner keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, soweit nicht ausdrücklich bestimmte Zimmer oder Räumlichkeiten vereinbart sind.

In dem Fall dass, bestellte Zimmer oder Räumlichkeiten nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind, räumt sich das Hotel Nitteler Hof ein gleichwertige Ausweichmöglichkeiten in zumutbarer Erreichbarkeit durch den Vertragspartner zu schaffen.

3. Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen und im Übrigen im Einverständnis mit Hotel Nitteler Hof und unter Berücksichtigung der Regelungen des Abschnittes IV dieser AGB erfolgen.

4. Das Hotel Nitteler Hof kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen.

5. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 10.00 Uhr zu räumen. Eine nicht vorher vereinbarte spätere Abreise durch den Vertragspartner berechtigt das Hotel Nitteler Hof dazu eine Late-Checkout-Gebühr von 35,00€ pro Zimmer zu veranschlagen, wenn der Vertragspartner das Hotel bis zu einem Zeitpunkt von spätestens 15:00 Uhr verläßt. Sollte der Vertragspartner erst nach diesem Zeitpunkt abreisen ist die gesamte Summe pro Zimmer, Saison und Nacht jeweils zusätzlich zu veranschlagen, dies bedarf keiner vorherigen Ankündigung durch das Hotel Nitteler Hof.

Eine nicht vorher vereinbarte frühere Abreise durch den Vertragspartner berechtigt das Hotel Nitteler Hof dazu die vorher veranschlagte Summe pro Leistung zu veranschlagen, dies Bedarf keiner vorherigen Ankündigung durch das   Moselhotel Nitteler Hof. Ausnahmen sind Fälle von höherer Gewalt.

Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung.

6. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen gehen in ein festes Vertragsverhältnis über. Das Hotel Nitteler Hofist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die optional geplante Leistung anderweitig zu vergeben oder zu unterlassen.

7. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort zu überweisen und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen € 250,00 übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen das Hotel Nitteler Hof nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. entfällt

9. Wird durch einen Vertragspartner die Sicherheit des Hotel Nitteler Hof oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel Nitteler Hof vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt, wenn dadurch die Leistungen des Hotel Nitteler Hofunmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist. Als höhere Gewalt werden unvorhersehbare, außergewöhnliche Umständen angesehen, die trotz der dem Hotel zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, namentlich bei

– Betriebsstörungen

– behördliche Eingriffe

– Energieversorgungsschwierigkeiten

– Streik oder Aussperrung

– Überschwemmung und ähnlichen Naturkatastrophen

10. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen. Das Hotel Nitteler Hofist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

11. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wird das Amtsgericht Trier das Landgericht Koblenz vereinbart.

II. Zusätzliche Regelungen für Seminare.

1. Reservierungen für Seminare werden für das Hotel Nitteler Hof erst verbindlich, wenn der Veranstalter den ihm von Hotel Nitteler Hofübersandten detaillierten Organisationsvorschlag schriftlich bestätigt.

2. Bei Stornierungen gilt Absatz IV. dieser AGB.

3. Zeigt der Veranstalter die Zahl der Seminarteilnehmer bis spätestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung Hotel Nitteler Hofgesondert an, wird eine Abweichung der Teilnehmerzahl von 10% akzeptiert. Wird diese Maximalabweichung überschritten oder unterlässt der Veranstalter die Anzeige der Teilnehmerzahl, so gilt für den Fall der Unterschreitung der Teilnehmerzahl Absatz IV. dieser AGB. Im Fall einer Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Veranstalter dem Hotel Nitteler Hof dadurch entstandene zusätzliche Aufwendungen gesondert zu vergüten.

4. Der Veranstalter darf, wenn sie nicht Gegenstand des Seminars sind und Demonstrationszwecken dienen, Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen ( nationale Spezialitäten, koscheres Essen usw. ) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird eine der Höhe nach in der Vereinbarung zu bestimmende Servicegebühr bzw. ein Korkengeld berechnet.

5. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotel Nitteler Hof́s untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden und die von Hotel Nitteler Hof nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Dem Veranstalter wird empfohlen,eine Versicherung für Schäden, die Hotel Nitteler Hof nicht zu vertreten hat, abzuschließen.

III. Zusätzliche Regelungen für besondere Veranstaltungen, insbesondere Bankette

1. Die Regelungen für Seminare gelten auch für sonstige Veranstaltungen entsprechend, soweit nicht im Folgenden besondere Bestimmungen getroffen sind.

2. Reservierungen sind für das Hotel Nitteler Hof grundsätzlich erst nach Bezahlung von 30% des vereinbarten Rechnungsbetrages durch den Veranstalter verbindlich. Bei Rechnungsbeträgen bis zu € 250,00 ist der gesamte Rechnungsbetrag bereits bei Reservierung vollständig fällig.

IV. Stornierungsbedingungen

1. Die genaue Anzahl der Teilnehmer bzw. Mitglieder und / oder Gäste ist dem Hotel Nitteler Hof bis spätestens 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung / Leistungserbringung / Unterbringung und oder Ähnlichem bei oder durch oder mit dem Hotel Nitteler Hof in schriftlicher Form (Brief, Fax oder Mail) mitzuteilen. Es gilt das Ankunftsdatum bis einschließlich  12:00 Uhr mittags, bzw. das Datum des Poststempels.

2. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet, soweit nicht ein geringerer Schaden, etwa in Form höherer ersparter Aufwendungen, durch ihn nachweisbar ist:

– für eine Stornierung zwischen dem 42. und dem 26. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 25 % der bestellten Leistungen,

– für eine Stornierung zwischen dem 25. und dem 15. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50% der bestellten Leistungen,

– für eine Stornierung zwischen dem 14. und dem 5.Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 75% der bestellten Leistungen,

– für eine Stornierung zwischen dem 4. und dem 3. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 90% der bestellten Leistungen,

– für eine Stornierung ab dem 2. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 100% der bestellten Leistungen,

jeweils bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig.

2. Stornierungen sind in jedem Falle schriftlich, d. h. per Mail, Brief oder Fax an das   Moselhotel Nitteler Hof, zu richten. Als Veranschlagungstag gilt das Ankunftsdatum bis einschließlich 12:00 Uhr mittags bei Mail und Fax und der Poststempel beim Brief.

3. Eine nachträgliche Reduzierung der vorher angegebenen Anzahl der Teilnehmer bzw. Mitglieder und / oder Gäste (siehe § 1.) ist nicht möglich. Im Falle einer Reduzierung – aus welchen Gründen auch immer – der Teilnehmerzahl bzw. Mitglieder und / oder Gäste, nach verstreichen der o.a. Stornofristen ist eine auch teilweise Reduzierung der Gesamtkosten nicht möglich.

4. Im Falle einer nachträglichen Erhöhung oder Überschreitung der vorher angegebenen Teilnehmerzahl bzw. Mitglieder und / oder Gäste (siehe 1.) ist eine garantierte Unterbringung durch das Hotel Nitteler Hof nicht gewährleistet. In einem solchen Falle ist immer eine schriftliche Anfrage zu stellen.

5. Eine nachträgliche Erhöhung der vorher angegebenen Teilnehmerzahl bzw. Mitglieder und / oder Gäste bei Banketten, Seminaren und anderen ähnlichen Veranstaltungen sowie Caterings (siehe 1.) ist nach vorheriger Absprache unter Angleichung der Gesamtrechnung in einem annehmbaren Rahmen möglich.

V. Besondere Vereinbarungen

Die oben genannten Geschäftsbedingungen gelten im vollem Umfang nur in dem Fall nicht, in dem vorher ausdrücklich und in schriftlicher Form Abschnitte der Bedingungen anderweitig durch das Hotel Nitteler Hof festlegt wurden. Wir behalten uns bestimmte Änderungen in Sonderfällen und nach vorheriger gegenseitiger Kenntnisnahme vor. Diese Änderungen bedürfen immer der schriftlichen Form und der Unterzeichnung durch die jeweiligen Partner des Vertrages.